Kranken-Transport
Ansprechpartnerin
FrauManuela Bönsch
(Fahrdienstleitung)
Tel: 09071 79 30 55
fahrdienst(at)kvdillingen.brk.de Otto-Brenner-Straße 3
89407 Dillingen
Viele Menschen können nicht selbst zu einem Arzt fahren.
Zum Beispiel weil sie alt sind oder krank.
Für diese Menschen gibt es den Kranken-Transport.
Der Kranken-Transport bringt Sie zu einem Arzt und wieder zurück.
Sind Sie bei einer gesetzlichen Kranken-Kasse versichert?
Dann können die Fahr-Kosten von der Kranken-Kasse bezahlt werden.
Das steht im Sozial-Gesetz-Buch 5.Paragraf 60.
Aber erst muss ein Arzt zustimmen.
Für manche Fälle brauchen Sie zuerst die Zustimmung von der Kranken-Kasse.
Zum Beispiel für einen Kranken-Transport zu einer ambulanten Behandlung.
Nur mit einer Zustimmung werden die Fahr-Kosten dann bezahlt.
Es gibt aber auch Ausnahmen.
Zum Beispiel bei einer Chemo-Therapie oder bei einer Fahrt zur Dialyse.
Diese Fahrten bezahlt die Kranken-Kasse für Sie.
Auch für Schwer-Behinderte bezahlt die Kranken-Kasse die Fahr-Kosten.
Zum Beispiel für diese Behinderungen:
- Merk-Zeichen im Schwer-Behinderten-Ausweis:
aG
Das heißt:
Außergewöhnlich Geh-Behindert.
- Merk-Zeichen im Schwer-Behinderten-Ausweis:
Bl
Das heißt:
Blind.
- Merk-Zeichen im Schwer-Behinderten-Ausweis:
H
Das heißt:
Hilflos.
Haben Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis mit diesen Zeichen?
Oder haben Sie Pflege-Stufe 2 oder 3?
Dann bezahlt die Kranken-Kasse Ihren Kranken-Transport.
Nur einen kleinen Teil müssen Sie selbst bezahlen.
Das sind 10 Prozent des Fahr-Preises.
Aber nie mehr als 10 Euro.
Das gilt auch für Kinder und Jugendliche.
Versicherte haben 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen.
Zuzahlungsbefreiung (Härtefallregelung). Hier gibt es sogenannte "Härteklauseln", diese können bei Ihrer zuständigen Krankenkasse erfragt werden.
Wie geht es weiter?
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.
Der Patienten- und Behindertenfahrdienst des BRK Dillingen ist nach ISO 9001:2015 zertifiziert.
Zudem besitzt der BRK Kreisverband Dillingen eine Zertifizierung im Geltungsbereich Betrieb von PKW und Kleinbussen, da die strengen Anforderungen des Kriterienkataloges zum TÜV / DEKRA-Verfahren Sicherer Kranken- und Berhindertentransfer erfüllt werden.